Leibwächter Fitness
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge, Probetrainings, Tickets (z. B. Tagestickets, Mehrfachtickets und Monatstickets) sowie alle weiteren Leistungen von Leibwächter Fitness, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.2 Vertragspartei
Vertragspartner des Mitglieds ist Leibwächter Fitness.
1.3 Vertragsabschluss im Studio
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung durch das Mitglied und die Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch Leibwächter Fitness zustande.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages besteht nicht. Leibwächter Fitness ist berechtigt, den Mitgliedschaftsantrag innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ablehnung in Textform, gilt der Antrag als angenommen. Eine Mitgliedschaft ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedschaftsvertrag ausschließlich mit der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Leibwächter Fitness ist berechtigt, einen Altersnachweis sowie die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zu verlangen. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
1.4 Online-Vertragsabschluss
Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, einen Mitgliedschaftsvertrag online abzuschließen.
Bei einem Online-Vertragsabschluss gibt das Mitglied durch Betätigung der Schaltfläche „Mitglied werden“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Leibwächter Fitness das Angebot durch Übersendung einer Vertragsbestätigung per E-Mail annimmt. Mit der Vertragsbestätigung erhält das Mitglied die Vertragsunterlagen in Textform. Die Nutzung der Mitgliedschaft ist erst nach Vertragsannahme, Freischaltung des Zutrittsmediums und dem vereinbarten Vertragsbeginn möglich.Für online abgeschlossene Verträge gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
1.5 Vorverkauf und zukünftiger Vertragsbeginn
Wird ein Mitgliedschaftsvertrag vor der Eröffnung eines Studios oder mit einem zukünftigen Vertragsbeginn abgeschlossen, kommt der Vertrag bereits mit der Annahme durch Leibwächter Fitness zustande. Die gegenseitigen Leistungspflichten sowie die Vertragslaufzeit beginnen jedoch erst mit dem vereinbarten Vertragsbeginn beziehungsweise mit der Eröffnung des jeweiligen Studios.
1.6 Vertragsdaten
Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche vertragsrelevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse oder der Bankverbindung sind Leibwächter Fitness unverzüglich mitzuteilen. Leibwächter Fitness ist berechtigt, die Identität des Mitglieds durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
1.7 Jugendliche
Die Teilnahme an einem Probetraining ist ebenfalls erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig.
1.8 Zutrittsmedium
Bei Abschluss der Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Mitgliedsarmband oder auf Wunsch eine Mitgliedskarte, mit dem beziehungsweise der der Zutritt zu den Studios ermöglicht wird. Bei einem online abgeschlossenen Vertrag werden das Mitgliedsarmband oder die Mitgliedskarte beim ersten Besuch im Studio ausgegeben. Das Nutzungsrecht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Mitgliedsvertrages. Im Falle eines wirksamen Widerrufs oder einer Beendigung des Vertrages erlischt das Zutrittsrecht.
§ 2 Nutzung der Einrichtungen
2.1 Umfang der Nutzungsberechtigung
Das Mitglied ist berechtigt, die im Mitgliedsvertrag vereinbarten Leistungen entsprechend der gewählten Mitgliedschaft zu nutzen. Der Umfang der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus dem Vertragsdeckblatt. Sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, berechtigt die Mitgliedschaft zur Nutzung aller von Leibwächter Fitness betriebenen Einrichtungen während der jeweils geltenden Öffnungszeiten. Leibwächter Fitness ist berechtigt, einzelne Bereiche oder gesamte Einrichtungen vorübergehend zu schließen oder den Zutritt einzuschränken, sofern dies aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen, Umbauten, Veranstaltungen oder sonstigen betrieblichen Gründen erforderlich ist. Geplante Einschränkungen oder Schließungen werden mindestens sieben Tage vor Beginn durch einen Aushang im jeweiligen Studio sowie auf der Internetseite von Leibwächter Fitness bekannt gegeben. Vorübergehende Einschränkungen oder Schließungen einzelner Bereiche oder Einrichtungen berechtigen das Mitglied grundsätzlich nicht zur Minderung oder Erstattung des Mitgliedsbeitrages, sofern die Einschränkung für das Mitglied zumutbar ist.
2.2 Zutritt mit Zutrittsmedium
Der Zutritt zu den Einrichtungen von Leibwächter Fitness ist ausschließlich mit dem dem Mitglied überlassenen Mitgliedsarmband oder der Mitgliedskarte (Zutrittsmedium) möglich. Das Zutrittsmedium dient der Identifikation des Mitglieds und ist bei jedem Studiobesuch mitzuführen und zum Zutritt zu verwenden. Ohne ein gültiges Zutrittsmedium besteht kein Anspruch auf Zutritt zu den Einrichtungen von Leibwächter Fitness.
2.3 Persönliche Nutzung des Zutrittsmediums
Das Mitgliedsarmband sowie die Mitgliedskarte sind personenbezogen und dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder die Überlassung zur Nutzung durch andere Personen ist unzulässig. Ist das Zutrittsmedium gesperrt oder wird der Zutritt durch das Zutrittssystem aus sonstigen Gründen verweigert, ist dem Mitglied das Betreten der Einrichtungen von Leibwächter Fitness untersagt. Das Mitglied darf sich in diesem Fall insbesondere keinen Zutritt durch das Mitgehen mit anderen Personen, das Umgehen des Zutrittssystems oder auf sonstige Weise verschaffen. Überlässt das Mitglied das Zutrittsmedium vorsätzlich oder ermöglicht einer anderen Person den Zutritt zum Studio, ist Leibwächter Fitness berechtigt, für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs sowie einer außerordentlichen Kündigung, bleibt hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Leibwächter Fitness behält sich zudem vor, bei strafrechtlich relevantem Verhalten Strafanzeige zu erstatten.
2.4 Nutzung über Kooperationspartner/ Verbundpartner (z. B. EGYM Wellpass)
Die Nutzung von Leibwächter Fitness über einen Kooperationspartner/ Verbundpartner, insbesondere EGYM Wellpass, richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem Kooperationspartner/ Verbundpartner sowie ergänzend nach diesen AGB, der Hausordnung und den Datenschutzbestimmungen von Leibwächter Fitness. Ein Check-in oder eine Buchung über einen Kooperationspartner/ Verbundpartner allein berechtigt nicht zum Zutritt. Voraussetzung für die Nutzung ist die vorherige Registrierung und Freischaltung durch Leibwächter Fitness sowie die Ausgabe eines persönlichen Zutrittsmediums. Das Zutrittsmedium ist personenbezogen und darf ausschließlich vom registrierten Nutzer verwendet werden. Eine Weitergabe des Zutrittsmediums oder das Ermöglichen des Zutritts für nicht ordnungsgemäß registrierte Personen ist unzulässig. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist Leibwächter Fitness berechtigt, den Zutritt zu verweigern, die Nutzung des Studios zu untersagen, den Kooperationspartner/ Verbundpartner über den Verstoß zu informieren sowie gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
2.5 Verbot gewerblicher Tätigkeiten
Die Erbringung oder das Anbieten gewerblicher Dienstleistungen innerhalb der Einrichtungen von Leibwächter Fitness ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Leibwächter Fitness zulässig. Insbesondere ist es Mitgliedern und Dritten untersagt, in den Einrichtungen von Leibwächter Fitness entgeltliche oder sonstige gewerbliche Trainings, Coachings, Beratungen oder vergleichbare Dienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Bei einem Verstoß ist Leibwächter Fitness berechtigt, die betreffende Person unverzüglich der Einrichtung zu verweisen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und gegebenenfalls entstandene Schäden geltend zu machen.
2.6 Videoüberwachung
Die Räumlichkeiten von Leibwächter Fitness werden aus Sicherheitsgründen sowie zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht. Aufgrund des Smart-Gym-Konzepts erfolgt die Videoüberwachung ausschließlich in besonders gekennzeichneten, öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere im Eingangsbereich und auf den Trainingsflächen. Umkleiden, Duschen und Toiletten werden nicht videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dienen insbesondere der Aufklärung von Straftaten, Missbrauch, unbefugten Zutritten sowie Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung
2.7 Hausordnung
Leibwächter Fitness ist berechtigt, für jedes Studio eine verbindliche Hausordnung zu erlassen und diese bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Die Hausordnung regelt insbesondere die ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen, Trainingsgeräte und sonstigen Ausstattungen sowie das Verhalten innerhalb der Studios. Den Anweisungen der Mitarbeitenden von Leibwächter Fitness sowie den Bestimmungen der jeweils gültigen Hausordnung ist Folge zu leisten.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Mitglieds
3.1 Kommunikationsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie Mobilfunknummer anzugeben, über die eine Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Leibwächter Fitness, insbesondere Mahnungen, Mitteilungen sowie Erklärungen über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, entweder schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift oder elektronisch an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt werden können.
3.2 Mitteilungspflicht bei Änderungen
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Namens, der Postanschrift, der E-Mail-Adresse, der Mobilfunknummer sowie der Bankverbindung. Unterlässt das Mitglied die rechtzeitige Mitteilung einer Änderung seiner vertragsrelevanten Daten, gelten Zustellungen und Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse als ordnungsgemäß erfolgt, soweit gesetzlich zulässig.
3.3 Sorgfaltspflicht für das Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, das von Leibwächter Fitness ausgegebene Mitgliedsarmband oder die Mitgliedskarte (Zutrittsmedium) sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung des Zutrittsmediums ist Leibwächter Fitness unverzüglich persönlich im Studio, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Nach Eingang der Meldung wird das Zutrittsmedium schnellstmöglich gesperrt, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern.
3.4 Ersatz des Zutrittsmediums
Für die erstmalige Ausgabe des Mitgliedsarmbandes oder der Mitgliedskarte gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung kann Leibwächter Fitness gegen Zahlung der jeweils gültigen Ersatzgebühr ein neues Mitgliedsarmband oder eine neue Mitgliedskarte ausstellen. Mit Ausgabe des neuen Zutrittsmediums verliert das zuvor ausgegebene Mitgliedsarmband beziehungsweise die zuvor ausgegebene Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.
3.5 Persönliche Mitgliedschaft und Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei Leibwächter Fitness ist personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied ist verpflichtet, das ihm überlassene Mitgliedsarmband oder die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu nutzen. Eine Weitergabe oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Zur Überprüfung der Zugangsberechtigung und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung stellt das Mitglied Leibwächter Fitness bei Vertragsschluss ein aktuelles Lichtbild zur Verfügung. Das Lichtbild wird ausschließlich zu Zwecken der Identitätskontrolle gespeichert und verarbeitet. Stellt das Mitglied kein Lichtbild zur Verfügung, ist Leibwächter Fitness berechtigt, die Identität des Mitglieds beim Zutritt oder während des Aufenthalts im Studio durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
3.6 Energie- und Servicepauschale
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt oder anderweitig zwischen den Vertragsparteien vereinbart, ist das Mitglied verpflichtet, zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine halbjährliche Energie- und Servicepauschale zu entrichten. Die Höhe sowie der jeweilige Fälligkeitstermin der Energie- und Servicepauschale ergeben sich aus dem Vertragsdeckblatt oder der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung. Die Energie- und Servicepauschale ist Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung und wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Einrichtungen erhoben.
3.7 Konsumverbote und verbotene Gegenstände
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder ist das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, berauschenden Mitteln oder sonstigen Suchtmitteln innerhalb der Einrichtungen von Leibwächter Fitness untersagt.
Es ist dem Mitglied außerdem untersagt, alkoholische Getränke, illegale Betäubungsmittel, leistungssteigernde Substanzen (insbesondere Anabolika oder vergleichbare Dopingmittel) sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht der eigenen ärztlich verordneten Behandlung dienen, in die Einrichtungen von Leibwächter Fitness mitzubringen. Ebenso ist es untersagt, die zuvor genannten Stoffe oder Mittel innerhalb der Einrichtungen von Leibwächter Fitness entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, anzubieten, zu überlassen oder ihnen in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können je nach Art und Schwere des Verstoßes zu einem Hausverweis, einer sofortigen Sperrung des Zutritts sowie zu einer außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages führen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche und die Einschaltung der zuständigen Behörden bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
4.1 Fälligkeit der Startgebühr sowie des Zutrittsmediums
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt eine Startgebühr sowie Kosten für das Mitgliedsarmband oder die Mitgliedskarte vereinbart wurden, sind diese mit Abschluss des Mitgliedsvertrages zur Zahlung fällig.
4.2 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sind, sofern im Mitgliedsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, jeweils im Voraus zum 1. oder zum 15. Kalendertag eines Monats entsprechend der vertraglichen Vereinbarung fällig.
4.3 Fälligkeit der Energie- und Servicepauschale
Sofern eine halbjährliche Energie- und Servicepauschale vereinbart wurde, ist diese jeweils im Voraus für einen Zeitraum von sechs Monaten zu entrichten. Die erste Energie- und Servicepauschale wird mit Vertragsbeginn fällig. Die weiteren Energie- und Servicepauschalen werden jeweils nach Ablauf von sechs Monaten für den folgenden Sechsmonatszeitraum fällig.
4.4 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge, der Energie- und Servicepauschale, der Startgebühr sowie sonstiger vereinbarter Gebühren im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, Leibwächter Fitness ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Bankkonto zum jeweiligen Fälligkeitstermin eine ausreichende Deckung aufweist. Änderungen der Bankverbindung sind Leibwächter Fitness unverzüglich mitzuteilen.
4.5 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Leibwächter Fitness berechtigt, die durch den Zahlungsverzug entstandenen und vom Mitglied zu vertretenden Kosten geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere Rücklastschriftgebühren, Bankgebühren, Stornogebühren sowie die Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung, insbesondere Mahnkosten, Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten, soweit diese gesetzlich zulässig und tatsächlich entstanden sind. Für jede vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
4.6 Zahlungsverzug und Folgen
Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist Leibwächter Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen ist Leibwächter Fitness berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Hierzu können insbesondere die bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge sowie weitere vertraglich vereinbarte und noch offene Forderungen, insbesondere die Startgebühr, Kosten für das Mitgliedsarmband oder die Mitgliedskarte, die Energie- und Servicepauschale, Rücklastschrift- und Stornogebühren sowie sonstige offene Entgelte gehören.
4.7 Zutrittssperre bei Zahlungsverzug
Leibwächter Fitness ist berechtigt, den Zutritt zum Studio vorübergehend zu sperren, wenn sich das Mitglied mit fälligen Beiträgen oder sonstigen fälligen Forderungen in Zahlungsverzug befindet. Die Sperrung bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen bestehen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Mindestvertragslaufzeit und Vertragsverlängerung
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach der im Mitgliedsvertrag beziehungsweise auf dem Vertragsdeckblatt getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsvertrag wird für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
Wird der Mitgliedsvertrag nicht fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Mitgliedsvertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden, sofern im Mitgliedsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.2 Stilllegung der Mitgliedschaft
Ein Anspruch auf Genehmigung einer Stilllegung besteht nicht. Über den Antrag entscheidet Leibwächter Fitness nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Stilllegung kann ausschließlich aus wichtigem Grund beantragt werden. Leibwächter Fitness ist berechtigt, zur Prüfung des Antrags geeignete Nachweise anzufordern. Die Stilllegung ist mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Beginn in Textform bei Leibwächter Fitness zu beantragen. Eine Stilllegung kann ausschließlich zum 1. oder zum 15. eines Monats, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, beginnen und ist nur für volle Monate möglich. Während der Dauer der genehmigten Stilllegung ruht die Mitgliedschaft. Das Mitglied ist für diesen Zeitraum von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit und kann die Leistungen sowie Einrichtungen von Leibwächter Fitness nicht in Anspruch nehmen. Die Dauer der genehmigten Stilllegung wird an die vereinbarte Vertragslaufzeit angehängt. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Stilllegung. Für diesen Verlängerungszeitraum sind die vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeiträge wieder zu entrichten. Eine Stilllegung kann je vereinbarter Mindestvertragslaufzeit für insgesamt höchstens sechs Monate in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Mitgliedsvertrag bereits gekündigt wurde oder Leibwächter Fitness zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages berechtigt ist. Der Antrag auf Stilllegung ist in Textform einzureichen. Die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail oder über die von Leibwächter Fitness hierfür vorgesehenen Kommunikationswege erfolgen.
§ 6 Schadensersatz bei Pflichtverletzungen
Erfolgt eine außerordentliche Kündigung aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Mitglieds, ist Leibwächter Fitness berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§ 7 Haftung
7.1. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Leibwächter Fitness nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.2. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
7.3. Haftungsumfang
Im Übrigen haftet Leibwächter Fitness nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Leibwächter Fitness.
7.4. Haftung des Mitglieds
Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die es vorsätzlich oder fahrlässig an den Räumlichkeiten, der Einrichtung, den Trainingsgeräten oder sonstigem Eigentum von Leibwächter Fitness verursacht. Dies gilt auch für Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe des Zutrittsmediums oder durch Verstöße gegen diese AGB oder die Hausordnung entstehen.
§ 8. Schlussbestimmungen
8.1 Keine Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren
Leibwächter Fitness ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2 Änderungen dieser AGB
Leibwächter Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist und das Mitglied hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt. Änderungen werden dem Mitglied in geeigneter Weise mitgeteilt. Das Mitglied erhält die Möglichkeit, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. Leibwächter Fitness wird das Mitglied bei der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeit, die einzuhaltende Frist sowie die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen.
8.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Leibwächter Fitness aufzurechnen. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben hiervon unberührt.
8.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
8.5 Vertragssprache und anwendbares Recht
Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Leibwächter Fitness - Stand August 2026
