GESUNDHEITSFÖRDERUNG
NACH §20b SGB V
Firmenfitness kann im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerlich begünstigt umgesetzt werden.
Über unsere § 20 SGB V zertifizierten Präventionsangebote ist eine Förderung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich.
Wir beraten Sie gern individuell zur passenden Umsetzung für Ihr Unternehmen.
Welche Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung habe ich als Arbeitgeber?
Firmenfitness bei Leibwächter Fitness kann steuerlich begünstigt umgesetzt werden entweder über zertifizierte Präventionsangebote nach § 20 SGB V oder als Sachbezug nach § 8 EStG.
Gern beraten wir Sie individuell und stimmen das passende Modell gemeinsam mit Ihrem Steuerbüro ab.
Können die Mitarbeitenden alle Standorte nutzen?
Ja, je nach vereinbartem Modell können Ihre Mitarbeitenden alle unsere Standorte nutzen.
Wie schnell kann Firmenfitness starten?
Nach Klärung der Rahmenbedingungen ist ein Start der Firmenfitness in der Regel kurzfristig möglich.
Welche Leistungen sind in der Mitgliedschaft enthalten?
Die enthaltenen Leistungen entsprechen den regulären Mitgliedschaften/ Angeboten bei Leibwächter Fitness. Details zu den einzelnen Leistungsumfängen erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
WIR BERATEN SIE GERNE
Sie interessieren sich für eine Firmenfitness Kooperation mit Leibwächter Fitness oder möchten sich als Unternehmen über unsere Angebote und Leistungen informieren?
Auch als Mitarbeitende oder Mitarbeitender stehen Ihnen unsere Trainingsmöglichkeiten offen.
Kontaktieren Sie uns gern über das untenstehende Kontaktformular.
Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen und berät Sie persönlich und unverbindlich.
